Wie es nach den Abbrucharbeiten weitergeht
Mit dem Internationalen Wissenschaftszentrum (IWZ) entsteht die größte Erweiterungsmaßnahme der Universität Passau seit ihrer Gründung im Jahr 1978. Auf dem rund 5000 m2 großen Grundstück im Herzen der Stadt entsteht ein Bauwerk mit fast 17.000 m2 Brutto-Grundfläche. Der Abbruch der bestehenden Gebäude am Spitzberg war die erste sichtbare Maßnahme für den Bau des Internationalen Wissenschaftszentrums (IWZ). Im Hintergrund laufen die weiteren Planungen bereits auf Hochtouren: Zusammen mit den beauftragten Architekten und Ingenieuren arbeitet das Staatliche Bauamt Passau im Moment an der Erstellung der sogenannten „Projektplanung Bau“ (PP-Bau), was eine Ausführungsplanung einschließlich dem Erstellen von Ausschreibungsunterlagen umfasst.
Die „Projektplanung Bau“ wird erstellt
Die PP-Bau beinhaltet nicht nur die Genehmigungs-, Ausführungs- und Detailplanung für die Baukonstruktion und Freiraumgestaltung, sondern auch für die Tragwerksplanung, die komplette technische Gebäudeausrüstung, die raumakustischen Untersuchungen und Planungen zur Schallreflexionsversorgung, der raumakustischen Anforderungen sowie der medientechnischen Ausstattung für den Hörsaal und die Seminarräume bis hin zum Ingenieurbau mit Baugrubenverbau, Baustraßenführung und Baulogistikplanung.
Solche Planungsprozesse sind hochkomplex und erfordern eine intensive Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten. Auch mit der Stadt Passau steht das Staatliche Bauamt hierfür in enger Abstimmung und Zusammenarbeit. Sobald all diese Planungsleistungen erbracht sind und zugleich das notwendige Baurecht besteht, wird die PP-Bau dem Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag zur Baufreigabe vorgelegt.
Baurecht für Bauvorhaben bis Ende 2025
Das Bauamt rechnet bis Jahresende 2025 damit, das notwendige Baurecht für das Bauvorhaben zu erreichen. Dazu bedarf es eines rechtkräftigen Bebauungsplans, der auch das 2023 durch den Freistaat Bayern erworbene Grundstück des ehemaligen Leybrandhauses sowie alle mit dem Anwesen verbundenen bauplanungsrechtlichen Belange berücksichtigt.
Wenn Baurecht besteht, kann die Ausführungsplanung vorgelegt, auf Regierungs- und Ministeriumsebene geprüft und festgesetzt sowie anschließend im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt und freigegeben werden. Parallel dazu soll auch mit den Vorbereitungen zum Bau der Baustraße zur Erschließung der Baustelle und der Verkehrsführung während der Bauzeit begonnen werden.

Eine 5,5 Meter breite Fußgängerpassage unter dem Neubau erschließt den Innenhof des IWZ mit dem Hauptzugang zum Gebäude.

Studie zur geplanten Gestaltung des Hörsaals mit konzerttauglicher Ausstattung.

Blick vom Nikolakloster nach Norden zum IWZ-Neubau.